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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 28/06   

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https://dejure.org/2010,118017
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 28/06 (https://dejure.org/2010,118017)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.11.2010 - L 6 U 28/06 (https://dejure.org/2010,118017)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. November 2010 - L 6 U 28/06 (https://dejure.org/2010,118017)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 28/06
    Entscheidungserheblich im Berufskrankheitenrecht ist aber nicht nur das Vorliegen von beruflich belastenden Einwirkungen, sondern weiterhin auch das Vorhandensein von Gesundheitsstörungen, die nach medizinischen Erkenntnissen gerade durch diese konkreten beruflichen Einflüsse typischerweise verursacht werden (vgl hierzu auch BSG Urteil vom 2. April 2009, B 2 U 9/08 R).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 28/06
    Danach muss eine gesundheitliche Schädigung in so hohem Maße wahrscheinlich sein, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG Urteil vom 22. September 1977, - 10 RV 15/77 in BSGE 45, 1 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2012 - L 18 SF 20/12
    In der Klageschrift verwies der Kläger auf Schreiben an das Landessozialgericht (LSG) Celle vom 14. Dezember 2010 und 8. Juni 2011 sowie an das Niedersächsische Justizministerium vom 24. November 2011 und auf seine Beschwerde hinsichtlich des überlangen Verfahrens, das unter dem Aktenzeichen L 6 U 28/06 anhängig gewesen sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2013 - L 14 U 167/12
    Insofern sich die Klägerin im Rahmen ihrer Berufungsbegründung auf die Feststellungen des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in dessen Bescheid vom 13. Juni 2012 bezieht, in dem ein Grad der Behinderung von 30 v.H. festgestellt worden ist, ergibt sich für den Senat hieraus keine andere Beurteilung, denn Feststellungen im Bereich des Schwerbehindertenrechts gelten nach der ausdrücklichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 15. Februar 2001 - Az.: B 2 U 23/01 B in HVBG-Info 2001, Seite 1227 bis 1229; Urteil vom 22. Juni 2004 - Az.: B 2 U 14/03 R, Rn. 13 - zitiert nach juris) sowie der einhelligen Auffassung der Literatur (z.B. Kranig in Hauck/Noftz, K § 56 Rn. 46; Burchardt in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, Band 2, § 56 Rn. 88; Kunze in Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, § 56 Rn. 4; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 56 Rn. 10; Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 2, § 56 Rn. 26) sowie der Rechtsprechung der Unfallversicherungssenate des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 29. November 2010 - Az.: L 6 U 28/06; Urteil vom 25. März 2011 - Az.: L 9 U 313/09; Urteil vom 28. März 2007 - Az.: L 14 U 9/96 und Urteil vom 21. August 2008 - Az.: L 14 U 25/07) für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nicht.
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